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Wir möchten eine Regelung wegen des Besuchsrechts des nichtbetreuenden Elternteils treffen. Was müssen mir dabei beachten?

Grundsätzlich ist jeder Elternteil zur Ausübung des Umgangsrechts berechtigt (§ 1684 Abs. 1 BGB). Die Eltern können über das Umgangsrecht einvernehmlich entscheiden, wenn dieses mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Eine Einigung der Eltern hinsichtlich der Ausübung des Umgangs stellt eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung dar, die verbindlich ist. Die Eltern müssen eine vernünftige, den Interessen des Kindes entsprechende Regelung für seine weitere Entwicklung finden. Sie haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung des Kindes erschwert. Eine Umgangsregelung muss auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes zugeschnitten werden, so dass eine gleichmäßige und ungestörte Erziehung gewährleistet ist. Sie ist gefährdet, wenn es anlässlich des Umgangskontaktes immer wieder zu Auseinandersetzungen kommt.

Gibt es gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Zeit, der Dauer und der Häufigkeit des Besuchsrechts?

Das Gesetz enthält keine Bestimmung über Zeit, Dauer und Häufigkeit sowie zur Art oder zum Ort des Umgangs. Es ist also eine dem jeweiligen Kind gerecht werdende, individuelle Regelung zu treffen. Maßgebend sind hierbei:

die Belastbarkeit des Kindes,die bisherige Intensität der Beziehungen zum Umgangsberechtigten,die Entfernung zwischen den Wohnorten der Eltern,die sonstigen Interessen und Bindungen des Kindes und der Eltern.
Was Häufigkeit und Dauer des Umgangs betreffen, sind neben den vorgenannten Kriterien auch zu berücksichtigen:

der Kindeswille,das Alter des Kindes sowiesein Entwicklungs- und Gesundheitszustand.
Die Dauer des jeweiligen Kontaktes mit dem Kind ist möglichst so zu bemessen, dass sich eine häufig vorkommende Anfangsscheu legen und eine wirkliche Vertrautheit bilden kann. Kind und Umgangsberechtigter müssen schon von der zur Verfügung stehenden Zeit her etwas wirklich Sinnvolles miteinander unternehmen können.

Welche zeitlicher Abstand zwischen den einzelnen Besuchskontakten ist sinnvoll?

Bei Kleinkindern (bis vier Jahre) sind kürzere Abstände zwischen den einzelnen Besuchstagen kindgerechter als längere Abstände. Die einzelnen Besuche sind mit vier Stunden ausreichend bemessen. Eine wesentliche Rolle bei der Festlegung des Umgangs spielt auch die Entfernung zwischen den Wohnorten des Kindes und des Umgangsberechtigten. Bei großer Entfernung bietet es sich an, auf die üblichen Wochendbesuche zu verzichten und die Besuche in Ferienblöcken durchzuführen. Soll durch den Umgang eine lange währende Entfremdung abgebaut werden, gebietet es das Kindeswohl, alles zu tun, um eine möglichst reibungslose Neuanbahnung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem Umgangsberechtigten herbeizuführen. Es empfiehlt sich ein stufenweiser Übergang von kürzeren zu allmählich länger werdenden Besuchen.

Wie sieht es mit Übernachtungen bei dem umgangsberechtigten Elternteil aus?

Wann Übernachtungen des Kindes beim Umgangsberechtigten in Frage kommen, hängt einerseits vom Alter des Kindes ab. Andererseits spiet es eine wichtige Rolle, wie stabil das Verhältnis des Kindes zum Umgangsberechtigten ist. Wichtig ist ferner, ob das Kind die (neue) Umgebung des Umgangsberechtigten, insbesondere seine Wohnung, kennt. Bei insgesamt in zeitlich angemessenem Umfang bestehenden Besuchskontakten kommen Übernachtungen des Kindes beim anderen Elternteil gegen den Willen des betreuenden Elternteils vor der Einschulung nicht in Betracht. Die Abwesenheit von der Hauptbezugsperson in der Nacht muss zunächst einmal geübt werden. Kommt es dabei nicht zu Schwierigkeiten, kann das Kind auch beim Umgangsberechtigten übernachten. Ist das Umgangsrecht nicht streitig, ist gegen die Übernachtung auch kleinerer Kinder im Grundsatz nichts einzuwenden. Bei größerer räumlicher Entfernung zwischen den Wohnorten des Kindes und des Umgangsberechtigten kann ein verlängerter Wochenendaufenthalt an die Stelle periodischer Besuche treten.

Gilt das gleiche auch für eine Ferienregelung?

Eine Ferienregelung setzt voraus, dass das Kind es gelernt hat, längere Zeit von seiner Hauptbezugsperson getrennt zu sein. In der Regel brauchen Kinder zunächst eine gewisse Zeit, um sich an verlängerte Besuchskontakte zu gewöhnen.