Für den Fall, dass Sie aufgrund Ihrer geringen Einkünfte oder hohen Ausgaben die Kosten eines Scheidungsverfahrens nicht selber aufbringen können, kann Ihnen Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt werden. Da die Bewilligung von Prozesskostenhilfe von verschiedenen Umständen abhängt, gibt es keine bestimmte Einkommensgrenze, ab wann Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist. Auf Wunsch prüfen wir für Sie, ob Ihnen Prozesskotenhilfe bewilligt werden kann.
Prozesskostenhilfe kann in der Weise bewilligt werden, dass die für meine Tätigkeit und die das Verfahren betreffenden Kosten vollständig von der Staatskasse getragen werden. Es kann aber auch sein, dass zwar Prozesskostenhilfe bewilligt wird, aber die eben genannten Kosten in Raten von Ihnen ganz oder teilweise zurückgezahlt werden müssen. Beachten Sie, dass Prozesskostenhilfe nur für ein gerichtliches Verfahren bewilligt werden kann. Soweit ich also neben einem solchen auch außergerichtlich für Sie tätig werde, muss ich Ihnen die insoweit entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Bereits die Stellung eines Antrags auf PKH löst eine Anwaltsgebühr aus. Diese Anwaltsgebühr wird nicht aus der Staatskasse gezahlt, wenn Ihnen wider Erwarten keine PKH bewilligt wird.
Auch wenn Ihnen Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt wurde, muss dies nicht die dauerhafte Befreiung von Kosten jeglicher Art zur Folge haben. Das Gericht kann innerhalb von vier Jahren nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens immer wieder bei Ihnen nachfragen und sich nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen erkundigen. Haben sich diese gebessert, so dass Sie Raten oder sogar den gesamten Betrag in einer Summe zahlen können, kann die Staatskasse noch bis vier Jahre nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens Ratenzahlung oder die Rückführung in einer Summe anordnen.
Sollte Ihnen PKH mit Ratenzahlung bewilligt werden, so müssen Sie Verschlechterungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich dem Gericht mitteilen, damit dieses die Herabsetzung der Raten oder deren Aufhebung prüfen kann.
Für den Fall, dass Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen. Bitte laden Sie im Bereich » Download den amtlichen Antrag auf Prozesskostenhilfe nebst Erläuterungen herunter, füllen diesen aus und senden uns den ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Antrag nebst den Belegen hinsichtlich Ihres Einkommens und Ihrer Ausgaben wieder zurück.







