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Im Juli 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige deutsche Regelung für verfassungswidrig erklärt, wonach unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder bekommen können. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, erklärten die Karlsruher Richter.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) schlug daraufhin vor, der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht zu geben. Erklärt der Vater aber, dass er mit der Mutter gemeinsam für das Kind sorgen wolle, sollte das gemeinsame Sorgerecht gelten. Die Mutter kann jedoch innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch einlegen. Dagegen regt sich in der Union der Unmut.